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Allgemeine Vertragsbedingungen.

Flugschule Salzburg
Veranstaltungsvertrag:
Helmut Sobek

Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Präambel
    Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zu sorgfältiger Durchführung der Reiseveranstaltung und zur Verschaffung der im Prospekt beschriebenen Dienstleistungen, während sich der Reiseteilnehmerzur Bezahlung des Flugkurses verpflichtet. Mit Zeichnung des Reiseveranstaltungsvertrages nimmt der Reiseteilnehmer die nachfolgenden Vertragsbestimmungen zur Kenntnis und erhebt sie zum Vertragsinhalt.
  2. Teilnahmebedingungen
    Generell können alle Piloten teilnehmen, die über eine gültige Fluglizenz verfügen. Alle Teilnehmer müssen den zusätzlich beschriebenen Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet sein und geistig, wie auch körperlich in der Lage sein, die Reise mitzumachen.
  3. Leistungen des Veranstalters
    Der Umfang der Leistungen der Flugschule ergibt sich aus den entsprechenden Beschreibungen im Reiseprospekt. Da es sich um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es den Leitern von Veranstaltungen vorbehalten, das Fluggebiet witterungsbedingt oder im Falle unvorhersehbarer Umstände zu wechseln. Falls der Kurs wetterbedingt nicht im vorgeschriebenen Rahmen ablaufen kann, behält sich der Reiseveranstalter vor, Ersatzprogramme durchzuführen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten. Die Leiter der Touren sind Fluglehrer, Bergführer oder ähnlich qualifizierte Personen. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der Reise teil. Der Startentscheid und die gesamte fliegerische Tätigkeit, inklusive der Landung, sind Sache der Reiseteilnehmer. Den Anordnungen der Leiter ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Haftungsbestimmungen
    Jeder Reiseteilnehmer erklärt, sich des Risikos eines Gleitschirmfluges bewusst zu sein; der Veranstalter übernimmt somit keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der Reise entstehende Schäden, wohl aber dafür, dass a) die verantwortlichen Kursleiter und Reiseführer sorgfältig ausgewählt werden, nicht aber für Instruktionen und Kontrollen der Kursleiter bzw. Reiseführer und b) eine sorgfältige Auswahl und Kontrolle der für die Leistungserbringung herangezogenen Unternehmungen und für eine ordnungsgemäße und gewissenhafte Organisation der Reise. Grundsätzlich trifft den Reiseveranstalter nur dann eine Schadensersatzverpflichtung, wenn der Schaden grob schuldhaft herbeigeführt wird. Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte der Reiseveranstalter durch höhere Gewalt oder Wettereinflüsse an der Leistungserbringung gehindert sein, hat der Reiseteilnehmer keinen Anspruch auf Rückersatz irgendwelcher Kosten. Jedenfalls ausgeschlossen von der Ersatzpflicht des Reiseveranstalters sind Schäden durch Defekte an Fluggeräten oder Flugfehlern durch die Reiseteilnehmer.
  5. Preise
    Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter ist die Buchung für die Vertragsparteien verbindlich. Die Teilnehmer verpflichten sich eine Anzahlung an die Reisekosten von € 100,- zugleich mit der Anmeldung zu leisten. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Restzahlung bis spätestens 14 Tage vor dem Abreisedatum zu bezahlen. Die Reiseunterlagen werden den Teilnehmern nach Eingang der erfolgten Anzahlung zugesandt. Die Preise verstehen sich in Euro und basieren auf Tarifen und Kursen, die bei der Drucklegung des Reiseprospektes gültig waren. Veränderte Umstände können nachträglichen Erhöhung der Preise zwingen. Wenn eine nachträgliche Preiserhöhung 10 % des Arrangement Preises überschreitet, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt innerhalb von drei Tagen vom zurückzutreten, gegen vollständige Rückerstattung des bezahlten Preises.
  6. Programmänderungen
    Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogrammes oder Wechsel des Transportmittels muss sich der Reiseveranstalter vorbehalten, soweit dies im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes erforderlich und den Reiseteilnehmern zumutbar ist. Bei unvorhergesehenem Ausfall eines Führers ist der Reiseveranstalter berechtigt die Reise zu annullieren, falls kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann. Die Reisekosten werden in diesem Falle vollumfänglich zurückerstattet. Entsteht dem Veranstalter unvorhersehbarer weise und ohne sein Verschulden durch Programmänderungen zusätzliche Kosten, so ist er befugt, diese den Reiseteilnehmern nachträglich abzuverlangen.
  7. Annullation
    Nur schriftliche und eingeschriebene Stornierungen unter Angabe des Grundes werden akzeptiert. Sämtliche Reiseunterlagen sind dem Veranstalter zurückzusenden. Als Annullationstag gilt der Tag des Eingangs der Mitteilung an den Veranstalter. Die Stornierungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 21 – 8 Tage vor Reisebeginn 30 %, 7 – 1 Tag vor Reisebeginn 75 %. Bei Nichterscheinen 100 %. In jedem Falle wird dem Annullierenden eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- berechnet.
  8. Vertragsrücktritt durch den Reiseveranstalter
    a) Alle ausgeschriebenen Reiseveranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die geleisteten Zahlungen werden den Reiseteilnehmern voll und ganz zurückerstattet.
    b) Wird die Veranstaltung der Reise durch höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, politische Unruhen, Streiks, Epidemien, behördliche Anordnungen usw. unmöglich, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen. Geleistete Zahlungen werden uneingeschränkt zurückerstattet. Schadensersatzforderungen des Reiseteilnehmers werden abgelehnt.
  9. Versicherungen
    Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung. Es wird darauf hingewiesen, bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Diebstahl-,Gepäck- und Reisekostenversicherung abzuschließen.
  10. Reisedokumente
    Der Reiseteilnehmer ist für die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise, sofern ihm solche Änderungen bekannt werden.
  11. Gerichtsstand
    Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Reiseveranstalter wird der Gerichtsstand Salzburg vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Zusätze, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag haben in Schriftform zu erfolgen, wobei auch ein Abgeben von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden ist.

Opening hours:
Mo – Fr: 09:00 – 17:00
Sa & So nach tel. Vereinbarung.