Flugschule Salzburg
Veranstaltungsvertrag:
Helmut Sobek
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Präambel
Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zu sorgfältiger Durchführung der
Reiseveranstaltung und zur Verschaffung der im Prospekt beschriebenen
Dienstleistungen, während sich der Reiseteilnehmerzur Bezahlung des Flugkurses
verpflichtet. Mit Zeichnung des Reiseveranstaltungsvertrages nimmt der
Reiseteilnehmer die nachfolgenden Vertragsbestimmungen zur Kenntnis und erhebt sie
zum Vertragsinhalt.
2. Teilnahmebedingungen
Generell können alle Piloten teilnehmen, die über eine gültige Fluglizenz verfügen.
Alle Teilnehmer müssen den zusätzlich beschriebenen Anforderungen gewachsen, sowie
entsprechend ausgerüstet sein und geistig, wie auch körperlich in der Lage sein,
die Reise mitzumachen.
3. Leistungen des Veranstalters
Der Umfang der Leistungen der Flugschule ergibt sich aus den entsprechenden
Beschreibungen im Reiseprospekt. Da es sich um Freiluftsport handelt, der
wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es den Leitern von
Veranstaltungen vorbehalten, das Fluggebiet witterungsbedingt oder im Falle
unvorhersehbarer Umstände zu wechseln. Falls der Kurs wetterbedingt nicht im
vorgeschriebenen Rahmen ablaufen kann, behält sich der Reiseveranstalter vor,
Ersatzprogramme durchzuführen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung
der Reisekosten. Die Leiter der Touren sind Fluglehrer, Bergführer oder ähnlich
qualifizierte Personen. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der
Reise teil. Der Startentscheid und die gesamte fliegerische Tätigkeit, inklusive
der Landung,sind Sache der Reiseteilnehmer. Den Anordnungen der Leiter ist
unbedingt Folgezu leisten.
4. Haftungsbestimmungen
Jeder Reiseteilnehmer erklärt, sich des Risikos eines Gleitschirmfluges bewußt zu
sein; der Veranstalter übernimmt somit keinerlei Haftung für etwaige, im
Zusammenhang mit der Reise entstehende Schäden, wohl aber dafür, daß a) die
verantwortlichen Kursleiter und Reiseführer sorgfältig ausgewählt werden, nicht
aber für Instruktionen und Kontrollen der Kursleiter bzw. Reiseführer und b) eine
sorgfältige Auswahl und Kontrolle der für die Leistungserbringung herangezogenen
Unternehmungen und für eine ordnungsgemäße und gewissenhafte Organisation der
Reise. Grundsätzlich trifft den Reiseveranstalter nur dann eine
Schadensersatzverpflichtung, wenn der Schaden grob schuldhaft herbeigeführt wird.
Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden durch
höhere Gewalt. Sollte der Reiseveranstalter durch höhere Gewalt oder
Wettereinflüsse an der Leistungserbringung gehindert sein, hat der Reiseteilnehmer
keinen Anspruch auf Rückersatz irgendwelcher Kosten. Jedenfalls ausgeschlossen von
der Ersatzpflicht des Reiseveranstalters sind Schäden durch Defekte an Fluggeräten
oder Flugfehlern durch die Reiseteilnehmer.
5. Preise
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter ist die
Buchung für die Vertragsparteien verbindlich. Die Teilnehmer verpflichten sich eine
Anzahlung an die Reisekosten von € 100,- zugleich mit der Anmeldung zu leisten.
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Restzahlung bis spätestens
14 Tage vor dem Abreisedatum zu bezahlen. Die Reiseunterlagen werden den
Teilnehmern nach Eingang der erfolgten Anzahlung zugesandt. Die Preise verstehen
sich in Euro und basieren auf Tarifen und Kursen, die bei der Drucklegung des
Reiseprospektes gültigwaren. Veränderte Umstände können nachträglichen Erhöhung der
Preise zwingen. Wenn eine nachträgliche Preiserhöhung 10 % des Arrangementpreises
überschreitet, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt innerhalb von drei Tagen vom
zurückzutreten, gegen vollständige Rückerstattung des bezahlten Preises.
6. Programmänderungen
Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogrammes oder Wechsel des
Transportmittels muß sich der Reiseveranstalter vorbehalten, soweit dies im
Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes erforderlich und den Reiseteilnehmern
zumutbar ist. Bei unvorhergesehenem Ausfall eines Führers ist der Reiseveranstalter
berechtigt die Reise zu annullieren, falls kein gleichwertiger Ersatz gefunden
werden kann. Die Reisekosten werden in diesem Falle vollumfänglich zurückerstattet.
Entsteht dem Veranstalter unvorhersehbarerweise und ohne sein Verschulden durch
Programmänderungen zusätzliche Kosten, so ist er befugt, diese den Reiseteilnehmern
nachträglich abzuverlangen.
7. Annullation
Nur schriftliche und eingeschriebene Stornierungen unter Angabe des Grundes werden
akzeptiert. Sämtliche Reiseunterlagen sind dem Veranstalter zurückzusenden. Als
Annullationstag gilt der Tag des Eingangs der Mitteilung an den Veranstalter. Die
Stornierungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 21 - 8 Tage vor Reisebeginn 30
%, 7 - 1 Tag vor Reisebeginn 75 %. Bei Nichterscheinen 100 %. In jedem Falle wird
dem Annullierenden eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- berechnet.
8. Vertragsrücktritt durch den Reiseveranstalter
a) Alle ausgeschriebenen Reiseveranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn
die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird. Wird die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis zwei
Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die geleisteten Zahlungen werden
den Reiseteilnehmern voll und ganz zurückerstattet. b) Wird die Veranstaltung der
Reise durch höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Kriegshandlungen,
politische Unruhen, Streiks, Epedemien, behördliche Anordnungen usw. unmöglich, so
ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen. Geleistete
Zahlungen werden uneingeschränkt zurückerstattet. Schadensersatzforderungen des
Reiseteilnehmers werden abgelehnt.
9. Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Haftpflicht-, Unfall- und
Krankenversicherung. Es wird darauf hingewiesen, bestehende Versicherungen auf
ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche
Diebstahl-,Gepäck- und Reisekostenversicherung abzuschließen.
10. Reisedokumente
Der Reiseteilnehmer ist für die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften auf seine eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über wichtige Änderungen der in der
Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise,
sofern ihm solche Änderungen bekannt werden.
11. Gerichtsstand
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Reiseveranstalter wird der Gerichtsstand Salzburg vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Zusätze, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag haben in Schriftform zu erfolgen, wobei auch ein Abgeben von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden ist.